Hinweisgeberschutz

Die verantwortungsbewusste, respektvolle und nachhaltige Unternehmensführung ist ein entscheidender Teil der Unternehmenskultur und des geschäftlichen Handelns der Christophsbad Klinikgruppe. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Es ist für uns wichtig, unsere ethische wie auch rechtliche Verantwortung im Unternehmen vollumfänglich zu erfüllen. Denn nur so werden wir als redlicher und integrer Partner des Gesundheitswesens wahrgenommen.

Die Europäische Union hat im Oktober 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die Whistleblower-Richtlinie (WBRL), erlassen. Jeder Mitgliedsstaat der Europäische Union hatte eigenständig zu entscheiden, wie er die dort vorgegebenen Minimalregelungen umsetzen wird oder ob er gegebenenfalls auf nationaler Ebene über diesen europäischen Mindeststandard hinausgehen wird. Die Umsetzung der am 16.12.2019 in Kraft getretene WBRL in das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist nun erfolgt.

Der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der WBRL weit gefasst und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen. Dies können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Dienstleistern sein.

Der sachliche Anwendungsbereich des HinSchG ist so ausgestaltet, dass das Gesetz insbesondere alle Verstöße einbezieht, die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Außerdem wird der Anwendungsbereich über die nach der WBRL einzubeziehenden Rechtsakte der Europäischen Union hinaus in begrenztem Umfang auf nationale Vorschriften aus dem jeweiligen Regelungsbereich ausgedehnt.

Das Hinweisgeberschutzsystem der Christophsbad Klinikgruppe erfüllt diese gesetzlichen Vorgaben des HinSchG vollumfänglich. Damit ist der regelkonforme Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern durch die Christophsbad Klinikgruppe mit dem Betrieb der Hinweisgeberplattform gesichert.

Institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzsystems der Christophsbad Klinikgruppe sind die internen Meldestellen, welche den hinweisgebenden Personen für eine Meldung von Verstößen zur Verfügung stehen.

Die internen Meldestellen der Christophsbad Klinikgruppe prüfen die eingegangenen Meldungen und ergreifen die erforderlichen Folgemaßnahmen.

Es handelt sich hierbei um eine browserbasierte sowie datenschutzkonforme Lösung, welche die Kommunikation mit dem Hinweisgebenden über ein anonymes Postfach ermöglicht.

Durch das Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass der Schutz Ihrer Anonymität, soweit Sie dies wünschen, sowie Ihrer Daten jederzeit sichergestellt sind! Dies gilt sowohl für die Hinweisabgabe, als auch bei einer eventuellen Kommunikation über das digitale Postfach.